Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung bietet Versicherungsschutz u. a. bei der Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche oder bei der Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften.
Die vereinbarte Versicherungssumme bezieht sich auf die durch Rechtsstreitigkeiten erwachsenen Kosten für Rechtsanwalt und Gerichtskosten sowie auf Zeugen- und Sachverständigengebühren.
Beispiele für versicherte Kosten:
- gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwaltes
- Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes
- Gerichtskosten
- Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden
- Kosten des Gerichtsvollziehers
- Schiedsgerichtskosten und Gebühren eines Schlichtungsverfahrens
- Kosten in bestimmten Verfahren vor Verwaltungsbehörden
- Sachverständigenkosten in verkehrsrechtlichen Straf- u. Ordnungswidrigkeitsverfahren und bei Streitigkeiten aus Fahrzeug-Kauf- u. Reparaturverträgen
Beispiele für Arten der Rechtsschutzversicherung im privaten oder gewerblichen Bereich:
- Schadenersatz-RS
- Arbeits-RS als Arbeitgeber
- Arbeits-RS als Arbeitnehmer
- Miet- und Grundstücks-RS (für alle gewerblich selbstgenutzten Objekte)
- Wohnungs- und Grundstücks-RS für alle selbstgenutzten Wohnungen
- RS für Vertrags- und Sachenrecht für KFZ
- Steuer-RS
- Sozialgerichts-RS
- Verwaltungs-RS in Verkehrssachen
- Diziplinar- und Standes-RS
- Straf-RS
- Ordnungswidrigkeits-RS
- Daten-RS
- Beratungs-RS im Familien- und Erbrecht