Die Risiken für Unternehmen sind weitreichend

Vertrauensschadenversicherung

Alle Unternehmen können Opfer von Mitarbeiterkriminalität werden – und auch die besten Kontrollen können absichtliche, kriminelle Handlungen nicht verhindern. Mit der Vertrauensschadenversicherung schützen sich Firmen vor Schäden aus Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage, Cyberangriffen oder anderen vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden.

Ein wenig Recherche reicht aus und man stellt fest: Die Medien sind voll von Berichten über Mitarbeiterkriminalität. Das ist nicht nur sehr ärgerlich für Unternehmen, sondern kann auch auch richtig teuer werden. So ist beispielsweise eine frühere Mitarbeiterin der Deutschen Bahn zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte über mehrere Jahre Toner-Farbkartuschen im Wert von 400.000 Euro verschwinden lassen und über die Handelsplattform eBay privat verkauft. Oder der Fall aus Sindelfingen, bei dem ein Mitarbeiter eines Freizeitparks eine Sicherheitslücke in den Eintrittserfassungssystemen ausnutzte und auf diese Weise 200.000 Euro erbeutete. Und knapp 320.000 Euro hat eine Buchhalterin eines Familienunternehmens in Schwante auf ihr eigenes und auf das Konto ihrer Lebensgefährtin überwiesen. Der Geschäftsführer musste die, in Sammelüberweisungen versteckten, Überweisungen zwar freigeben, kontrollierte diese aber nur unzureichend, weil er der Buchhalterin sehr vertraute.

Generell gilt: Alle Unternehmen können Opfer von Mitarbeiterkriminalität werden – und auch die besten Kontrollen können absichtliche, kriminelle Handlungen nicht verhindern. Daher steigen die Risiken für Unternehmen, durch Mitarbeiter oder enge Vertraute Opfer einer kriminellen Handlung zu werden, erheblich. Seien es Straftaten mit Bereicherungsabsicht, Geheimnisverrat, die Veruntreuung von Geldern oder Schäden durch Angriffe auf die IT-Infrastruktur: Die Bandbreite der sogenannten Vertrauensschaden-Risiken, aus denen Vermögensschäden aufgrund vorsätzlich unerlaubter Handlungen entstehen können, ist sehr groß. Und vor dem Hintergrund der aktuellen Krise in Verbindung mit Kurzarbeit und möglichen Entlassungen ist das Schadenpotenzial in diesem Bereich sicherlich nochmals angestiegen.

 

Schäden aus Wirtschaftskriminalität: 3,4 Milliarden Euro

Daher ist die Absicherung von Unternehmen gegen kriminelle Handlungen durch eigene Mitarbeiter und weitere Vertrauenspersonen sehr wichtig. Mit der Vertrauensschadenversicherung schützen sich Firmen vor Schäden aus Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage, Cyberangriffen oder anderen vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten. In dem Paragrafen heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden. Insgesamt bezifferte das Bundeskriminalamt die Schäden aus Wirtschaftskriminalität im Jahr 2018 auf knapp 3,4 Milliarden Euro. Experten schätzen jedoch die Dunkelziffer als enorm hoch ein, da die Aufspürung dieser Delikte gerade kleinere Unternehmen noch immer vor erhebliche Herausforderungen stellt. Eine andere Zahl besagt, dass der Anteil der Unternehmen, die wirtschaftskriminelle Handlungen generell als ernsthaftes Problem betrachten, ist in den letzten Jahren auf über 80 Prozent gestiegen ist. Und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt: Viele Unternehmen unterschätzen das Risiko durch eigene Mitarbeiter. So ergab eine Auswertung von Schadenfällen aus der Vertrauensschadenversicherung: In rund 63 Prozent der Kriminalfälle waren Unternehmensmitarbeiter die Täter. Im Schnitt liegen die Vermögensschäden in Höhe von knapp 115.000,- Euro, bevor der kriminelle Mitarbeiter auffliegt.

Diesen Schutz vor Schäden am Vermögen des versicherten Unternehmens infolge vorsätzlich unerlaubter Handlungen und Versicherungsschutz für alle Vertrauenspersonen wie Arbeitnehmer oder Vorstandsmitglieder bietet eine professionelle Vertrauensschadenversicherung, wie Helmig & Partner als unabhängiger Versicherungsmakler und Spezialist für besondere Herausforderungen sie für Unternehmen aller Branchen und Größen konzipiert. Wir binden dabei auf Wunsch auch auf dem Betriebsgelände tätige externe Dienstleister und Fremdpersonal sowie IT-Berater, Steuerberater, Rechtsanwälte etc. ein. Neben dem Schaden an sich regulieren wir durch unsere Vertrauensschadenversicherung auch die Kosten für die Ermittlung von Vermögensschäden und der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den oder die Täter.

 

CEO-Fraud nutzt „Schwachstelle Mensch“ aus

Ein hohes Betrugsrisiko für Unternehmen liegt beispielsweise im sogenannten CEO-Fraud. Bei der Betrugsmasche versuchen Täter, entscheidungsbefugte Personen in Unternehmen zu manipulieren. Damit haben Betrüger allein Nordrhein-Westfalen schon 2017 fast sieben Millionen Euro erbeutet, Tendenz stark steigend. Dabei spiegeln die Täter vor, der Auftrag käme unmittelbar vom Chef des Unternehmens. Es handelt sich um eine Variante des sogenannten Social Engineerings, bei dem die „Schwachstelle Mensch“ ausgenutzt wird. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sind die Risiken für solche Betrugsmaschen nochmals gestiegen.

Ein Rat: Die Vertrauensschadenversicherung lässt sich sehr gut mit einer Cyberversicherung kombinieren. Der Abschluss einer Versicherung gegen die Folgen von Cyberkriminalität stellt die Basis für die Absicherung des Unternehmens dar. Eine Untersuchung der Beratungsgesellschaft PwC zeigt die Bedeutung von Cybervorfällen für Unternehmen. Jede zweite Firma sei in den vergangenen beiden Jahren Opfer von Cyberattacken geworden, belegt die PwC-Studie zur Wirtschaftskriminalität 2018. Die Schäden bei Cybervorfällen reichen von einer Betriebsunterbrechung und Datenrechtsverletzungen über Erpressung und Verlust von Betriebsgeheimnissen bis hin zu schweren Schäden an der IT-Infrastruktur und Maschinen. Neben den unmittelbaren finanziellen Konsequenzen können Vertrauensverlust und Imageschäden die Tragfähigkeit eines Geschäfts nachhaltig schädigen. Und Unternehmensorgane setzen sich selbst weitreichenden Haftungsrisiken aus: Vertragliche Mängelrechte, Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechtsgüter des Vertragspartners, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung, Schadensersatz bei Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, Verletzung von IT-Sicherheitspflichten, Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts – der persönlichen Haftung und daraus resultierenden zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche sind bei relevanten Cybervorfällen Tür und Tor geöffnet. Um den Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz und die größtmögliche Expertise zur Verfügung stellen zu können, hat Helmig & Partner für diesen Versicherungszweig eine Kooperation mit dem Spezialmakler Erichsen GmbH aus Essen geschlossen.

Wir von Helmig & Partner sind Ihr Begleiter und starker Partner in diesem maßgeblichen Zukunftsfeld.

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