Privathaftpflichtversicherung

Zweck jeder Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer gegen Verluste
zu schützen, die ihm aus Haftpflichtansprüchen an seinem Vermögen drohen. Unter Haftpflicht versteht man die Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens, der einem Anderen schuldhaft zugefügt wird. Insbesondere ist hier der § 823 BGB zu nennen, der wie folgt lautet:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Der Haftpflichtversicherer prüft die Haftpflichtfrage, befriedigt begründete und berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Notfalls auch
vor Gericht. Grundsätzlich gilt: Haftpflichtansprüche sind der Höhe nach nicht zu beschränken, so dass nur ausreichende Deckungssummen vor Vermögensverlusten schützen.

Wir empfehlen unseren Mandanten eine Versicherungssumme von mindestens 2.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Ob eine Erhöhung der Deckungssumme erforderlich ist, das hängt immer von den individuellen Umständen ab.

Wir bieten unseren Kunden außerdem eine verbesserte Pauschaldeklaration zur Haftpflichtversicherung. Die wichtigsten Vorteile gegenüber einer Standard-Versicherung sind:

  • Mitversichert gilt die so genannte Forderungsausfalldeckung (erweiterte Schadenersatzausfalldeckung) bis zur Höhe von 2. Mio. €uro bei Schäden ab 3.000,- €uro. Der Versicherungsschutz setzt ein, wenn Sie selbst geschädigt wurden und der Schadenverursacher nicht versichert ist und/oder keine Leistung aus eigener Kraft erbringen kann.
  • Erhöhung der Deckungssummen für Mietsachschäden auf 300.000,-- €
  • Mitversichert gilt der Verlust privater Schlüssel bis 20.000,-- €
  • Mitversichert gelten Haftpflichtansprüche, die von nicht deliktfähigen Personen verursacht werden bis 6.000,-- € (Selbstbeteiligung: 200,-- €)
  • Mitversichert gelten Sachschäden durch häusliche Abwässer sowie Allmählichkeitsschäden
  • Mitversichert gilt das Kraft-/Luft-/Wasserfahrzeug-Risiko:
    • Für alle KFZ auf nicht oder beschränkt öffenlichen Wegen und Plätzen
    • Für KFZ mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von weniger als 6 km/h
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit weniger als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
    • Flugmodelle, Ballone (unbemannt) und Drachen, ausgenommen:
      • Motor oder treibsatzbetriebene Geräte
      • Fluggewicht > 5 kg
      • Versicherungspflichtige Luftfahrzeuge
  • Kraft-/Luft-/Wasserfahrzeug-Risiko:
    • Windsurfbretter (eigene oder fremde Bretter, ohne Begrenzung der Anzahl)
    • Sonstige Wasserfahrzeuge, ausgenommen:
      • eigene Segelboote über 5m Rumpflänge
      • motor- u. treibsatzbetriebene Wasserfahrzeuge
  • Mitversichert gilt die gelegentliche Nutzung fremder Boote, auch motorbetrieben bis 55 kw/75 PS
  • Ferngelenkte Modellfahrzeuge (eigene oder fremde Fahrzeuge, ohne Begrenzung der Anzahl)