Betriebsunterbrechungsversicherung

Gegenstand der Betriebsunterbrechungsversicherung ist der Ersatz des finanziellen Schadens durch Betriebsunterbrechung infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens. Hierunter versteht man den entgehenden Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten des versicherten Betriebes, sofern sich der Sachschaden auf dem Betriebsgrundstück ereignet hat, das im Versicherungsdokument bezeichnet ist.

Die Haftzeit des Versicherers beträgt grundsätzlich 12 Monate. Wir können unseren Kunden einer Verlängerung der Haftzeit auf 18 Monate anbieten.

Die Vorteile einer von uns vermittelten Betriebsunterbrechungsversicherung:

Rückwirkungsschäden* durch Zulieferer und Anbieter sind mitversichert
Die Vergrößerung des Schadens durch behördliche Auflagen ist mitversichert.
Betriebsunterbrechungsschäden durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von Datenträgern infolge eines Schachschadens sind ebenfalls mitversichert
* Ertragsausfälle infolge eines Sachschadens nicht im eigenen Betrieb, sondern im Betrieb eines direkten Zulieferers oder Anbieters.